Kfz Versicherung im Ausland
In den meisten europäischen Ländern gibt es, so wie in Deutschland, die Pflicht, für die Zulassung eines Autos eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen. Damit sollen Schadensersatzansprüche, die aus einem Unfall heraus entstanden sind, abgedeckt werden. In den meisten dieser Länder sind die sogenannten Deckungssummen für
eine Kfz Versicherung aber deutlich niedriger als in Deutschland. Um diesen Unterschied zu minimieren, entstand die sogenannte Mallorca Police.
Die Abwicklung eines Unfalls im Ausland ist natürlich aufwendiger und komplizierter als in Deutschland. Die Versicherungen arbeiten hier relativ gut zusammen, um die Schadensabwicklung schnell und unbürokratisch zu erledigen. Auch die Behörden in Deutschland sind sehr bemüht, hier tatkräftig mitzuhelfen, dass die Abwicklung möglichst schnell über die Bühne geht. Wenn Unfälle in Deutschland mit ausländischen Fahrzeugen geschehen, vermittelt in der Regel das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einen passenden deutschen Haftpflichtversicherer, der dann zunächst einmal stellvertretend die Regulierung des Schadens übernimmt.
Die ausländischen Versicherungen müssen innerhalb der EU für jedes Land einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen. Damit soll allen EU-Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, in ihrem Wohnland Ansprüche aus Verkehrsunfällen gegenüber dem Ausländer aus der EU geltend machen zu können. Denn gerade das Sprachproblem kann eine Verständigung am Unfallort natürlich sehr kompliziert machen. Die Kfz Versicherung empfehlen vor einer Fahrt ins europäische Ausland eine grüne Versicherungskarte zu beantragen. Sie bestätigt, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Obwohl sie in vielen EU-Staaten nicht mehr vorgeschrieben ist, erleichtert sie doch im Falle eines Unfalls die Abwicklung des Schadens. Mittlerweile gilt innerhalb der EU das Kennzeichenabkommen.